AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen regeln das Ver­hält­nis zwi­schen www.med4skin.ch, ver­tre­ten durch digi­tal­ex­pert AG in 8834 Schin­del­legi (nach­fol­gend DEX genannt), und ihren Kun­den. Aus­nah­men bil­den gemein­same schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen, in wel­chen ein­zelne Punkte abge­än­dert oder ergänzt und von DEX aner­kannt wur­den.

DEX behält sich das Recht vor, diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen jeder­zeit zu ändern. Die aktu­el­len und gül­ti­gen AGB fin­den Sie jeweils auf unse­rer Web­seite.

 

2.     Vertragsabschluss

Der Ver­trag zwi­schen DEX und Kunde kommt mit der ordent­li­chen Bestel­lung über den Online­shop der Web­seite und der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch DEX zustande. Münd­li­che Abspra­chen genü­gen nicht als Ver­trags­ab­schluss.

Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nut­zung der erwor­be­nen Geräte die gel­ten­den Geset­zes­be­stim­mun­gen, unter ande­rem vom BAG, ein­ge­hal­ten wer­den.

 

3.     Preise

Die Preise ver­ste­hen sich, falls nicht anders erwähnt, in Schwei­zer Fran­ken, ohne Mehr­wert­steuer, Lie­fe­rung, Ver­pa­ckung und Ver­si­che­rung. Dienst­leis­tun­gen wie bei­spiels­weise Schu­lun­gen oder Ver­brauchs­ma­te­rial sind, sofern nicht anders ver­ein­bart wurde, sepa­rat zu bestel­len und zu bezah­len.

 

4.     Lieferung

Die Lie­fe­rung erfolgt in der Regel kurz­fris­tig ab Lager. Sollte bei Ein­tref­fen der Bestel­lung die Ware nicht an Lager sein, wird die Nach­lie­fe­rung zum frü­hest­mög­li­chen Ter­min sicher­ge­stellt. Es berech­tigt den Kun­den nicht, vom Kauf­ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn der neue Lie­fer­ter­min inner­halb ange­mes­se­ner Frist liegt. Eben­falls berech­tigt dies den Kun­den nicht, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, egal wel­cher Art, an DEX zu stel­len.

Bei Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen infolge von Ereig­nis­sen höhe­rer Gewalt, wel­che nicht in der Ver­ant­wor­tung von DEX lie­gen (Krieg, Erd­be­ben, Streik, behörd­li­che Anord­nun­gen, Ver­zö­ge­run­gen bei Lie­fe­ran­ten etc.), kann DEX nicht belangt wer­den. In sol­chen Fäl­len wird die Lie­fer­frist ange­mes­sen ver­län­gert.

Soll­ten die ver­trag­li­chen Pflich­ten, unter ande­rem eine feh­lende ver­ein­barte Zah­lung, nicht ein­ge­hal­ten sein, wird die Lie­fer­frist um die Zeit bis zur Erfül­lung die­ser Pflicht ver­län­gert.

 

5.     Zahlung

Die Bezah­lung der bestell­ten Leis­tun­gen erfolgt grund­sätz­lich über Vor­aus­kasse oder per Kre­dit­karte. Ueber mög­li­che Vari­an­ten wie nor­male Rech­nungs­stel­lung, monat­li­che Abzah­lung oder andere Zah­lungs­mög­lich­kei­ten ent­schei­det DEX situa­tiv. In die­sen Fäl­len gilt bei Zah­lungs­ver­zug ein Ver­zugs­zins von 5%.

Mit dem Ein­gang des Kauf­prei­ses bei DEX, wel­cher DEX zur freien Ver­fü­gung steht, gilt die Zah­lungs­pflicht des Kun­den als erfüllt.

 

6.     Export

Die Pro­dukte sind aus­schliess­lich für die Ver­wen­dung in der Schweiz oder in Liech­ten­stein bestimmt.

 

7.     Eigentumsvorbehalt

Die gelie­fer­ten Waren blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des gesam­ten Kauf­prei­ses Eigen­tum von DEX. Die Waren dür­fen in sol­chen Fäl­len nicht ohne schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis von DEX an andere Stand­orte ver­scho­ben wer­den, bis die Bezah­lung voll­stän­dig erfolgt ist.

Zum Schutz des Eigen­tums von DEX ist der Kunde ver­pflich­tet, bei dazu benö­tig­ten Mass­nah­men mit­zu­wir­ken.

 

8.     Abnahme, Prüfung und Mängelrüge

Jede Lie­fe­rung wird vor dem Ver­sand durch DEX geprüft. Wenn nichts ande­res ver­ein­bart, erfolgt die Lie­fe­rung auf Kos­ten und Gefahr des Kun­den.

Der Kunde ist ver­pflich­tet, die Waren nach Erhalt auf erkenn­bare Män­gel zu prü­fen und all­fäl­lige Män­gel sofort schrift­lich an DEX zu mel­den. Bean­stan­dun­gen sowie Män­gel­rü­gen über die Beschaf­fen­heit der Ware sind nur gül­tig, wenn sie uns inner­halb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schrift­lich gemel­det wer­den. Unter­lässt er dies, gilt die Lie­fe­rung als ange­nom­men und akzep­tiert.

Eine all­fäl­lige Män­gel­be­he­bung erfolgt innert ange­mes­se­ner Zeit, die Ent­schei­dung, ob die Waren ersetzt oder repa­riert wer­den, obliegt DEX. Das Recht auf Wan­de­lung (Rück­tritt vom Ver­trag) sei­tens Kunde ist aus­ge­schlos­sen.

Sind Trans­port­schä­den erkenn­bar, dann ist die Sen­dung mit Vor­be­halt anzu­neh­men und dem betref­fen­den Trans­por­teur umge­hend anzu­zei­gen.

 

9.     Uebergang Nutzen und Gefahr

Zum Zeit­punkt, wo die Waren zur Lie­fe­rung an den Kun­den das Lager von DEX ver­las­sen, gehen Nut­zen und Gefahr auf den Kun­den über. Dies gilt auch, wenn bei­spiels­weise die Instal­la­tion beim Kun­den nach­träg­lich, sprich nach der Lie­fe­rung durch DEX, erfolgt.

 

10.  Installation

Ist ein Gerät durch DEX zu instal­lie­ren, dann muss dies sepa­rat ver­ein­bart wer­den. Not­wen­dige Vor­ar­bei­ten des Kun­den für die Instal­la­tion wer­den dort fest­ge­hal­ten.

Wenn nichts ande­res ver­ein­bart, gehen Kos­ten für die Instal­la­tion zu Las­ten des Kun­den.

 

11.  Gewährleistung / Garantie

Die Gewähr­leis­tung bei Neu­ge­rä­ten ent­spricht der Min­dest­ga­ran­tie­dauer von 24 Mona­ten gemäss Schwei­zer Gesetz. Bean­stan­dun­gen von nach­weis­bar schlech­tem Mate­rial oder feh­ler­haf­ter Kon­struk­tion wer­den von DEX so rasch wie mög­lich aus­ge­bes­sert oder ersetzt. Bei Ver­kauf von gebrauch­ten Gerä­ten gilt eine Ver­kür­zung der Gewähr­leis­tung auf die gesetz­li­che Min­dest­ga­ran­tie­dauer von 12 Mona­ten. Die Gewähr­leis­tung star­tet zum Zeit­punkt des Ueber­gangs von Nut­zen und Gefahr an den Kun­den.

Die Gewähr­leis­tung beinhal­tet die Aus­bes­se­rung oder den Ersatz der gerüg­ten Teile, nicht jedoch die Kos­ten und Spe­sen des Ser­vice-Per­so­nals, wel­che in Rech­nung gestellt wer­den. Ersetzte Teile gehen in den Besitz von DEX über. Bean­stan­dete Ware kann nur mit unse­rem Ein­ver­ständ­nis zurück­ge­sandt wer­den. Waren­rück­sen­dun­gen ohne gerecht­fer­tig­ten Grund nach dem Gesetz oder nach unse­ren AGB wer­den nicht ange­nom­men. Die Kos­ten für die Rück­sen­dung trägt der Kunde.

Schä­den durch unsach­ge­mässe Bedie­nung oder Behand­lung, man­gel­haf­ter War­tung, man­gel­hafte oder unsach­ge­mäs­ser Pflege, nor­male Abnut­zung, haf­tet DEX nicht. Eben­falls lehnt DEX die Gewähr­leis­tung oder Haf­tung ab, wenn der Kunde selbst Repa­ra­tu­ren durch­führt, wel­che von DEX nicht geneh­migt wur­den oder Ersatz­teile ein­setzt, wel­che nicht von DEX stam­men.

Nicht in die Gewähr­leis­tung fal­len alle Ver­brauchs­ma­te­ria­lien sowie Bat­te­rien, Siche­run­gen, Lam­pen oder Akkus.

Die Gewähr­leis­tung wird aus­ge­setzt, solange der Kunde in Zah­lungs­ver­zug ist.

 

12.  Haftung

DEX haf­tet für die Lie­fe­rung der Waren im Rah­men der Gewähr­leis­tung. Die Haf­tung auf Scha­den­er­satz für direkte oder indi­rekte Schä­den, wel­che aus Nicht­er­fül­lung von ver­trag­li­chen Pflich­ten erge­ben, wird aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Kon­kret haf­tet DEX nicht für ent­gan­gene Gewinne, Pro­duk­ti­ons­aus­fälle, Ver­lust von Auf­trä­gen oder für Ansprü­che Drit­ter. Dies gilt eben­falls, wenn der Aus­fall von Gerä­ten von DEX zu einem Betriebs­still­stand füh­ren sollte.

Die Anwen­dung der Kos­me­tik-Pro­dukte für medi­zi­ni­sche Kos­me­tik-Behand­lun­gen hat immer gemäss defi­nier­tem Pro­to­koll und durch dazu aut­ho­ri­sier­tes Fach-Per­so­nal zu erfol­gen. DEX über­nimmt keine Haf­tung für die unsach­ge­mässe Anwen­dung der Pro­dukte oder durch die Anwen­dung der Pro­dukte durch nicht aut­ho­ri­sier­tes Per­so­nal. 

Bei Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen haf­tet DEX nur bei vor­sätz­li­cher und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Auch in sol­chen Fäl­len haf­tet DEX jedoch in kei­nem Fall für ent­gan­gene Gewinne, Pro­duk­ti­ons­aus­fälle, Ver­lust von Auf­trä­gen oder für Ansprü­che Drit­ter.

 

13.  Gerichtsstand

Es gel­ten die Bestim­mun­gen des schwei­ze­ri­schen Rech­tes. Erfül­lungs­ort und aus­schliess­li­cher Gerichts­stand für den Kun­den und DEX ist die Gemeinde Feu­sis­berg, Kan­ton Schwyz.

 

 

 

Schin­del­legi, 30. Dezem­ber 2022